Ziel war es, dass sich sozialpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte im System Schule auf Augenhöhe begegnen und folglich effektiv zusammenarbeiten … den Aufgaben von schulischer Sozialarbeit. 2.1 Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung basiert auf dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Erlass: Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung (vom 01.08.2017) Vereinbarung zwischen Land und Kommunen über Kostentragung Schulsozialarbeit (vom 12.12.2016) Ausbau schulischer Sozialarbeit in Landesverantwortung . Auffallend war, dass in Südkorea eine zusätzliche Qualifikation notwendig ist, um überhaupt als Schulsozialarbeiterin … Das erste beschäftigte sich mit der Sozial- und Bildungspolitik in Südkorea allgemein und das zweite gab einen tieferen Einblick in die Schulsozialarbeit in Südkorea. Die Handreichung der Landesschulbehörde für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung ist veröffentlicht! Link zur Sendung (ohne Musik) zum Nachhören: FS 2019-02-18 Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung Ihr findet sie auf der Homepage der NLSchB oder hier zum direkten Download.. In dem hier vorgestellten Konzept wurde das Weblog als Begleitinstrument ausgewählt. Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung. In der Handreichung ist unter Punkt 5.2 eine individuelle Vor- und Nachbereitungszeit von 4 Stunden bei einer Vollzeitstelle festgelegt. Die Delegation der KASSW hatte zwei Papiere für das Treffen vorbereitet. […] Der Schwerpunkt der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung liegt auf Maßnahmen, die • sich an Schülerinnen und Schüler richten, • einen präventiven Ansatz verfolgen und • vorrangig schulische Aufgaben betreffen. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung trägt mit ihren Angeboten auch dazu bei, Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben sowie ein erfolgreiches Absolvieren der Schullaufbahn zu ermöglichen. Die Handreichung der Landesschulbehörde für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung ist veröffentlicht! 2. Ihr findet sie auf der Homepage der NLSchB oder hier zum direkten Download . Unter dem Leitsatz „Miteinander statt Nebeneinander - Sozialpädagogische Fachkräfte im System Schule“ wurden im September 2018 sechs landesweite Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Sozialpädagogische Fachkräfte für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung Das Land Niedersachsen sucht auch im Jahr 2020 sozialpädagogische Fachkräfte, die die Schulen mit ihrer Expertise bei der Erfüllung des Bildungsauftrages unterstützen. Die Schule hat den Auftrag, mit ihren Angeboten zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit der … soziale Arbeit in schulischer Verantwortung. soziale Arbeit in schulischer Verantwortung wird durch die Schulbehörden nach § 119 NSchG wahrgenommen. In der Handreichung ist unter Punkt 5.2 eine individuelle Vor- und Nachbereitungszeit von 4 Stunden bei einer Vollzeitstelle festgelegt. Unter dem Leitsatz „Miteinander statt Nebeneinander - Sozialpädagogische Fachkräfte im System Schule“ wurden im September 2018 sechs landesweite Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ deutlich. InBig-Handreichung: ... schiedliche Soziale Medien-Dienste erfolgen. Die Landesregierung hat 2016 die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als Landesaufgabe definiert und finanziell dauerhaft abgesichert. soziale Arbeit in schulischer Verantwortung. Diese Stunden müssen nicht nachgewiesen und nicht in der Schule … 2.1 Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung basiert auf dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). 6.5 Die übergeordneten Aufgaben der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung werden in der Niedersächsischen Landesschulbehörde durch Dezernentinnen und Dezernenten für schulische Sozialarbeit wahrgenommen. Diese ist für sämtliche Schulen, Schulleitungen und alle Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen als verbindlich anzusehen. In der Handreichung sind viele Aspekte geregelt, die in direktem Bezug zum „Erlass zur Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung" stehen.