vom BMI nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 11. Aufbewahrung. Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Schule als öffentliche Stelle mit einer Vielzahl von verschiedenen Personen zu tun, für die z. T. unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten. Es kann davon ausgegangen werden, daß das in den Schulen anfallende Schriftgut bis auf wenige Fälle für eine Aufbewahrung im Landesarchiv ungeeignet ist. Die Frist endet am 22.04.2020. MI-Erlasse 2020 2020-03-26 MI RdErl_AufenthR_Notbetrieb und Entlastung der Ausländerbehröden wegen der Corona-Pandemie - Download (0,26 MB) 2020-03-20 MI-Erl. 3. 2 AufenthG nach Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung internationalen Schutzes gem. Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen vom 20.03.2020 - Download Inhalt: Zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten werden Restaurants, Speisegaststätten und Mensen geschlossen . 2 NDSG [1] RdErl. In der Schule werden sowohl in der Schulverwaltung als auch innerhalb des Unterrichts personenbezogene Daten verarbeitet. Der Verteilung liegen Richtlinien zur Bildung von zusätzlichen Klassen sowie Stundenansätze zu Grunde. [Runderlass:] Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. Der Erlass regelt die Verteilung der Lehrkräftestunden, die den Schulen nach dem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehen. 1 Nr. Bei Schriftgut in Papierform bezieht sich die Aufbewahrungsfrist auf den Schriftgutbehälter (= Aufbewahrungseinheit). Der Erlassentwurf "Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen; Löschung personenbezogener Daten" ist am 11.03.2020 in die Anhörung gegangen. S.197; SVBl. Schulen und Studienseminare verarbeiten mittlerweile eine Fülle verschiedener personenbezogener Daten. d. ... „Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen, Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. Inwieweit das Schriftgut der Schulen aus Gesichtspunkten der Ortsgeschichte für kommunale Archive von … Juni 2001 § 18 RegR: Aufbewahren (1) Abschließend bearbeitetes Schriftgut ist bis zur Aussonderung (§§ 20 bis 22) vollständig im Aktenbestand aufzubewahren, vor einem unbefugten Zugriff zu sichern 2.5 meint mit „Schriftgut” alle bei der Verwaltung in den Schulen anfallenden Akten, Urkunden, Schriftstücke, Druckwerke, Karteien, Listen, Pläne, Zeichnungen, Karten, Bilder und dergleichen; „Schriftgut” sind auch maschinenlesbare Datenträger mit den entsprechenden Informationen. § 1 Abs. Das Thema Datenschutz ist in den Schulen und Studienseminaren angekommen. Inwieweit das Schriftgut der Schulen aus Gesichtspunkten der Ortsgeschichte für kommunale Archive von Bedeutung ist, kann mit diesen geklärt werden. 2 NDSG” v. 2.1.2012 (SVBl. des MK vom 01.02.2012 (SVBl. Für die Aufbewahrung, Vernichtung oder Aushändigung von Prüfungsakten gelten die Bestimmungen des Erlasses "Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen; Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 AsylG durch das BAMF, mein Erlass vom 05.07.2017; Absehen von der Passpflicht - … § 25 Abs. 03/2012 S.81) •Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten (DV-Geräten) von Lehrkräften Rd.Erl. Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten nach § 28 NDSG Nach § 28 NDSG sind personenbezogene Daten zu löschen oder an das zuständige Archiv abzugeben, wenn ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist; für personenbezogene Daten in Akten gilt dies ggf. des MK vom 02.01.2012 (Nds. 4.2 Wird das Schriftgut nicht von einem Archiv übernommen, ist es nach Ablauf der in Nummer 3 bestimmten Frist zu vernichten oder, wenn es sich um … Im Übrigen bestimmen die Kommunalarchive, welche Schulen ihnen welches Schriftgut anzubieten haben. 28.11.2012 Wilhelm Kaimeier, LfD Niedersachsen 25 Datenschutz in Schulen Unterstützende VO + Erlasse •Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen Erl. Bei elektronisch gespeichertem Schriftgut bezieht sich die Frist auf die Akte; werden zusätzlich Vorgänge gebildet, ist die Frist bei der Aussonderung auf die Vorgänge zu übertragen.